Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 C 07.3223   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75903
VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 C 07.3223 (https://dejure.org/2008,75903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2008 - 11 C 07.3223 (https://dejure.org/2008,75903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2008 - 11 C 07.3223 (https://dejure.org/2008,75903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwert; verkehrsregelnde Anordnung; Halteverbotszone; Anfechtung nur eines Teilbereichs; subjektive Klagehäufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05

    Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 C 07.3223
    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat das durch sie untersagte Halten für sich unterlassen (vgl. zu einer in einer Allgemeinverfügung angeordneten Auflösung einer sog. Wagenburg VGH BW vom 4.5.2006 Az. 1 S 2525/05 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1529/16

    Streitwertfestsetzung bei Klage gegen Versammlungsauflösung und Platzverweise

    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden, vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Senat, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 S 2525/05 - NVwZ-RR 2006, 652 m.w.N.; dem folgend BayVGH, Beschl. v. 11.03.2008 - 11 C 07.3223 - juris).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21
    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat das durch sie statuierte Badeverbot für sich befolgen oder sich dem widersetzen (vgl. zu einer in einer Allgemeinverfügung angeordneten Auflösung einer sog. Wagenburg: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 -, juris LS, Rn. 4; dem folgend auch: Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2008 - 11 C 07.3223 -, juris Rn. 4 für eine verkehrsrechtliche Anordnung eines Halteverbotes in Form einer Allgemeinverfügung).
  • VG Augsburg, 30.09.2008 - Au 3 K 07.1404

    Zusatzschild, das einzelne Verkehrsart von Verkehrsverbot ausnimmt;

    Da Verkehrszeichen Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung sind, stellen sie eine Bündelung von Verwaltungsakten dar und sind daher rechtlich teilbar (vgl. BayVGH vom 11.3.2008 - 11 C 07.3223; VGH BW vom 4.5.2006 - 1 S 2525/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht