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VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 C 07.3223 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwert; verkehrsregelnde Anordnung; Halteverbotszone; Anfechtung nur eines Teilbereichs; subjektive Klagehäufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 C 07.3223
Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat das durch sie untersagte Halten für sich unterlassen (vgl. zu einer in einer Allgemeinverfügung angeordneten Auflösung einer sog. Wagenburg VGH BW vom 4.5.2006 Az. 1 S 2525/05 ).
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1529/16
Streitwertfestsetzung bei Klage gegen Versammlungsauflösung und Platzverweise …
Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden, vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Senat, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 S 2525/05 - NVwZ-RR 2006, 652 m.w.N.; dem folgend BayVGH, Beschl. v. 11.03.2008 - 11 C 07.3223 - juris). - VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21 Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat das durch sie statuierte Badeverbot für sich befolgen oder sich dem widersetzen (vgl. zu einer in einer Allgemeinverfügung angeordneten Auflösung einer sog. Wagenburg: VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 -, juris LS, Rn. 4; dem folgend auch: Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2008 - 11 C 07.3223 -, juris Rn. 4 für eine verkehrsrechtliche Anordnung eines Halteverbotes in Form einer Allgemeinverfügung).
- VG Augsburg, 30.09.2008 - Au 3 K 07.1404
Zusatzschild, das einzelne Verkehrsart von Verkehrsverbot ausnimmt; …
Da Verkehrszeichen Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung sind, stellen sie eine Bündelung von Verwaltungsakten dar und sind daher rechtlich teilbar (vgl. BayVGH vom 11.3.2008 - 11 C 07.3223; VGH BW vom 4.5.2006 - 1 S 2525/05).